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Was leistet der Gesamtverein, welche
Aufgaben hat der Gesamtverein:
Neben den vielen Aufgaben gemäß unserer Satzung vom 10/2000
Herausgabe der Vereinszeitschrift "Der Gebirgsbote"
Ständige Kontakte mit dem Landes- und Bundesverband
Koordination mit den fünf nordhessischen Gebiets-Fremdenverkehrsorganisationen
Enge Zusammenarbeit mit dem Regional-Management Nordhessen
Verhandlungen mit den Forstbehörden (Hessen-Forst) und Gebietsbehörden
um den Bestand der Wanderwege in der derzeitigen Form
Vertreten im Nationalpark-Beirat Kellerwald
Klärung von Rechtsfragen hinsichtlich aller Fachbereiche
Vertretung der Interessen aller Zweigvereine in der Öffentlichkeit
Bemühungen um Neugründungen von Zweigvereinen
Kooperationspartner des Hessischen Landesvermessungsamtes und Mitgestaltung
amtlicher Wanderkarten
Wandern
Ausbildung von Wanderführern
Weiterbildung der Wanderführer
Bemühungen um Ferienwanderungen, die unser Gebiet bekannter
machen
Wanderwege
Markierung unserer Wanderwege
Erhaltung des Wegerechts
Erhaltung und Bewahrung des Betret u ngs rechtes des Waldes
Erhaltung des Betretungsrechts der Naturschutzgebiete
Verhandlungen über Änderungen und Umlegungen bei Baumaßnahmen
oder Ausweisung von ökologisch wichtigen Gebieten
Erlangung öffentlicher Zuschüsse zur Wegemarkierung
Wegemarkierung für Naturparke, Behörden und Kommunen
Mitarbeit an Wanderkarten bei Privat-Verlagen
Gestaltung und Förderung von Nadelstrecken des Vereinsgebietes
Naturschutz
Anerkannter Verband nach § 59 BNatSchG früher
§ 29 BuNatSchG
(über den Wanderverband Hessen)
Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben nach § 59 BNatSchG
Mitarbeit in den Naturschutzbehörden und Naturschutz-Beiräten
Mitarbeit bei Erstellung von Verordnungen und naturrechtlichen Verfahren
Kulturarbeit
Veranstaltung von Kulturwarte-Treffen und Weiterbildung
Veranstaltung unseres Heimat- und Brauchtumsfestes zum Nutzen unserer
kulturtreibenden Gruppen in den Vereinen
Organisation von Ausstellungen
Anschaffung und Erweiterung unserer Ausstellungstafeln und Ausleihe
derselben an die
Vereine. Dazu gehört auch Instandhaltung und Pflege der Ausstellungstafeln
Ausstellungen beim Hessentag
Jugend und Familie
Förderung und Unterstützung durch Zeltlager und Lehrgänge
Aufbau von Familiengruppen in den Zweigvereinen
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Übergeordnete Verbände:
Aktivitätenkatalog des Wanderverbandes
Hessen e.V.
(vormals: Deutsche Gebirgs- und Wandervereine Landesverband Hessen
e.V.)
Der Wanderverband Hessen (Deutsche Gebirgs- und Wandervereine Landesverband
Hessen) ging aus der Arbeitsgemeinschaft Hessen
hervor und wurde 1980 gegründet. Die Gründung des Verbandes
war die Voraussetzung für die Anerkennung als Naturschutzverband
gem. § 59 BNatSchG als flächendeckender Verein. Am 23.12.1980
wurde die Anerkennung vom damaligen Ministerium für Landwirtschaft,
Forsten und Naturschutz ausgesprochen.
Nur durch diesen Zusammenschluss konnten auch in der Vergangenheit
(und auch in der Zukunft) Landeszuschüsse gewährt werden,
vorausgesetzt die Flächendeckung der Gebietsvereine bleibt
weiterhin bestehen.
Dieses gilt auch für die Fördermittel zur Wegeerhaltung
für die Projektierung neuer Wanderstrecken und neuerdings auch
für die entstehenden Kosten für zertifizierte Wanderstrecken
vom Ministerium für Wirtschaft, hier zuständig für
die Fremdenverkehrsorganisationen. Ein Mitglied des Landesvorstandes
war und ist im Beirat des Landesverkehrsverbandes Hessen, jetzt
Hessischer Tourismusverband, vertreten. Die Zusammenarbeit mit den
Touristikorganisationen ist weiterhin sehr eng. Unsere markierten
Wanderwege sind ja eine der tragenden Säulen des Tourismus.
Eine Aufgabe in den nächsten Jahren ist bereits im Gespräch.
Der Landesverband verhandelt mit dem Hessischen Tourismusverband
über das Einbringen der fachlichen und praktischen Leistungen,
die Mittel dazu kommen aus dem Bereich Tourismus. Diese Gruppierung
ist auch der finanzielle Nutznießer der Arbeit der Gebietsvereine.
Spartenvereinbarunq Wandern
Zur Umsetzung der in der Agenda 21 formulierten Ziele zum Schutz
von Natur und Umwelt wurde mit der Hessischen Landesregierung in
Wiesbaden am 11. Mai 2001 die "Spartenvereinbarung Wandern
im Rahmen der Allianz Sport und Umwelt" abgeschlossen.
Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass die Bedingungen für
eine naturverträgliche Ausübung des Wanderns - vor allem
in den hessischen Mittelgebirgen - festlegt. Damit wird zuglich
der Bestand dieser Form der aktiven Erholung in Hessen gesichert.
Durch die landesweite Erhaltung und Entwicklung attraktiver Wandermöglichkeiten
wird der wohnortnahen Ausübung des Wanderns, auch in den traditionellen
Urlaubsgebieten des Landes, gemäß dem gesellschaftlichen
Bedarf Rechnung getragen.
Interessenvertretung:
Bei Behörden, Dienststelle und Presse
Kontakte zu anderen Dachverbänden auf Landes- und Bundesebene
Jugendarbeit
Förderung der Jugendarbeit durch Lehrgänge
Stellung von Jugendreferenten
Erlangung öffentlicher Zuschüsse
Kulturarbeit
Fortbildungslehrgänge für die Fachwarte der Gebietswandervereine
Brauchtum-, Heimat- und Mundartpflege
Volkstanz- und Trachtenpflege
Naturschutz
Anerkannter Verband nach § 59 des BNatSchG
Stellungnahmen zu Planungen mit Natureingriffen
Mitarbeit bei naturschutzrechtlichen Verfahren und Erstellung von
Verordnungen
Mitarbeit in den Naturschutzbeiräten der Naturschutzbehörden
auf allen Ebenen
Fortbildungslehrgänge für die Fachwarte der Gebietsvereine
Erlangung öffentlicher Zuschüsse
Wandern
Fortbildungslehrgänge für die Fachwarte der Gebietswandervereine
Wanderführerlehrgänge, Schulwandern, Familienwandern
Wanderwege
Erlangung öffentlicher Zuschüsse für die Wanderwegemarkierung
Fortbildungslehrgänge für die Fachwarte der Gebietswandervereine
Erhaltung des Betretungsrechtes des Waldes bzw. der Naturschutzgebiete
auf markierten
Wanderwegen
Erhaltung des Wegerechtes
Rechtsfragen
Klärung und Beratung hinsichtlich Wander-, Wege- und Satzungsrecht,
Verkehrssicherungspflicht auf Wanderwegen etc.
Leistungen nach der Satzung des
Deutschen Wanderverbandes e.V.
(vormals:
Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V.
Der Bundesverband ist die Dachorganisation aller Gebietsvereine
in Deutschland. Er vertritt die Mitgliedsvereine zur einheitlichen
Förderung ihrer Belange. Er steht auf dem Boden des Grundgesetzes
und ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.
§ 2 Ziele und Aufgaben
(1)
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Der Verband
ist der Zusammenschluss von Vereinen - nachstehend Mitgliedsvereine
genannt -, die sich folgende Aufgaben gestellt haben:
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1.
2.
3.
4.
5.
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Pflege des Wanderns
für jedermann, insbesondere auch des Schul- und Jugendwanderns
und Förderung der Jugendhilfe, Anlage, Markierung, Ausstattung
und Betreuung von Wanderwegen und Wanderparkplätzen, Schaffung
und Unterhaltung von Wanderheimen sowie anderer Einrichtungen
zur Förderung des Wanderns, Herausgabe von Wanderkarten,
Wanderliteratur und Heimatzeitschriften,
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes
und des Hochwasserschutzes,
Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche
und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung
der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung
der Denkmalpflege,
Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,
Förderung und Betreuung ausländischer Besucher in
Deutschland, Förderung der Begegnungen zwischen Deutschen
und Ausländern in Deutschland, Förderung des Austauschs
von Informationen über Deutschland und das Ausland sowie
Förderung von Einrichtungen, soweit diese Tätigkeiten
oder Einrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, der Völkerverständigung
zu dienen. |
Gemäß
§ 3 Abs. 3 der Satzung sind alle Ämter des Verbandes Ehrenämter.
Ersatz der Auslagen wird in dem vom Verbandsvorstand bestimmten
Rahmen gewährt. Der Verband darf keine Person durch Verwaltungsausgaben,
die dem Zweck des Verbandes fremd sind, und durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigen.
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